Beide Produkte entsprechen den seit 1. April 2009 geltenden Risikoschutzanforderungen sowie den steuerlichen Anforderungen an eine fondsgebundene Lebensversicherung.
Sicherheit des Versicherungsplatzes Luxemburg
- Luxemburg bietet mit den höchsten Anlegerschutz in Europa.
- Es besteht ein Dreiparteienabkommen: Versicherungsaufsicht (CAA), Depotbank, Versicherer.
- Das Gesetz zum Versicherungssektor sorgt für Schutz bei Insolvenz des Versicherers, der Deckungsstock zählt als Sondervermögen.
- Durch Versicherer frei wählbare Depotbank (Zulassungsanforderungen nach luxemburgischer Aufsicht).
- Durch Versicherer frei wählbarer Asset Manager (Zulassungsanforderungen nach luxemburgischer Aufsicht).
Diskretion/finanzielle Privatsphäre
Luxemburgische Versicherer führen nicht automatisch die Abgeltungssteuer an deutsche Finanzämter ab. Die Steuermeldung hat durch den Versicherungsnehmer/Steuerpflichtigen selbst zu erfolgen - mittels Einkommenssteuererklärung - da das Berufsgeheimnis der Versicherungsgesellschaften in Luxemburg die Vertraulichkeit von Informationen gewährleistet.
Praktische Vorteile
- Kostenstrukturen sind transparent, flexibel und individuell
- Flexible Anlagerichtlinien ermöglichen nahezu alle Assetklassen/Investments
- Lebensversicherungen sind jederzeit kündbar
„Bei den angebotenen Lebensversicherungsprodukten handelt es sich um fondsgebundene Lebensversicherungen, deren Leistung an die nicht voraussehbare Wertentwicklung der Fondsanteile geknüpft ist. Der luxemburgische Versicherer garantiert weder den Wert der Versicherungsleistungen, noch die Höhe des Rückkaufswerts. Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung trägt der Versicherungsnehmer allein das Wertentwicklungs- und Kursrisiko sowie das Risiko eventueller Wechselkursschwankungen. Garantien, die sich aus den Fonds beziehen, sind nicht vom luxemburgischen Versicherer ausgesprochen, beziehen sich nie auf die Versicherungsleistungen oder den Rückkaufswert und stellen durch kostenbedingten Werteverzehr der Anteile keinen sicheren Schutz vor einem möglichen vollständigen Verlust des ursprünglich investierten Kapitals dar.“
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