Während der Laufzeit bleiben Lebensversicherungen frei von Einkommensteuer und Abgeltungsteuer. Eine Besonderheit gibt es bei Verträgen, die eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren haben und nach dem 60. Lebensjahr des Steuerpflichtigen zur Auszahlung gelangen.
Steuerliche Vorteile
- EU-konforme Versicherungslösungen
- Keine Besteuerung auf Ebene des Versicherers
- Kein Steuereinbehalt in Luxemburg, Versteuerung im Wohnsitzland des Kunden
- Große Auswahl der Investments unter steuerlichen Gesichtspunkten
- Spekulationsfristen müssen nicht beachtet werden
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